Zertifizierungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlusskolloquium und die Zertifizierung sind die Teilnahme an allen 8 Modulen sowie an einem Vertiefungsmodul, der Nachweis von mindestens 20 Fallsupervsionstunden sowie das Einreichen von vier supervidierten und dokumentierten Behandlungsfällen (Kurzversion) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe PTBS – u.a. nach Kindheitstrauma – mit mindestens 50 Behandlungsstunden und wenn möglich Akuttraumatisierung), von denen zwei dem Abschlusscurriculum zu Grunde gelegt werden.

Im Falle versäumter Module können gleichwertige Module anderer, zertifizierter Institute äquivalent dann anerkannt werden, wenn die Ausbildungsinhalte den versäumten Inhalten in Zeit und Umfang mindestens entsprechen. Der Nachweis obliegt dem Curriculumsteilnehmer.
Die Terminvergabe für das kollegial fallbezogene Abschlusskolloquium erfolgt nach dem Einreichen sämtlicher Nachweise in individueller Absprache.

Mit den erworbenen Qualifikationen kann die Zertifizierung "Spezielle Psychotraumatherapie der DeGPT" beantragt werden (https://www.degpt.de/archiv/upload/Weiterbildung-Curricula/Spezielle_Traumatherapie_Curriculum/Curriculum-Spezielle_Psychotraumatherapie-DeGPT_2020.pdf).

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage der DeGPT (www.degpt.de).

Ebenso besteht die Möglichkeit sich über EMDRIA Deutschland als EMDR Therapeut zertifizieren zu lassen.

KV-Anerkennung als EMDR-Therapeut:
Abweichend von den Anforderungen der EMDRIA müssen für die KV Anerkennung mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR erworben und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie EMDR mit mindestens fünf abgeschlossenen EMDR Behandlungsabschnitten – unter Supervision von mindestens zehn Stunden – durchgeführt worden sein.
Die Behandlungsdiagnose der EMDR Fälle muss PTBS lauten. Die Vertragspartner haben in der Psychotherapie-Vereinbarung das Wort „Abschnitte“ gewählt, da die EMDR als Methode in der Richtlinientherapie nicht isoliert, sondern immer im Rahmen eines entsprechenden Gesamtbehandlungsplans des jeweiligen Richtlinienverfahrens Anwendung finden soll. Insofern kann für die EMDR nicht von abgeschlossenen Behandlungen, sondern nur von Behandlungsabschnitten in einem Gesamtbehandlungsplan gesprochen werden. Abgeschlossener EMDR-Behandlungsabschnitt wiederum bedeutet in der Praxis, dass entsprechend des Standardprotokolls Vergangenheit, Gegenwartstrigger und Zukunftsprojektion im Behandlungsplan prozessiert bzw. überprüft wurden und bezüglich des Belastungsgrades soweit reduziert werden konnten, dass der Behandlungsabschnitt
mit EMDR beendet werden konnte. Es müssen somit mindestens fünf solcher abgeschlossenen Abschnitte ausschließlich bei der Diagnose PTBS nachgewiesen werden. Für diesen Nachweis benötigen wir neben dem Nachweis der Teilnahme an den Theorieblöcken EMDR Level I und II, den Nachweis der Supervisionsstunden und eine schriftliche Falldarstellung entsprechend den Falldarstellungen für das DeGPT Zertifikat. Die FFAP stellt nach Vorlage der Voraussetzungen eine Bescheinigung aus mit deren Hilfe Sie die Anerkennung bei der KV beantragen können.